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Arbeitsstellen auf der Straße

Hinweis:

Abstellflächen der Mikromobilität

Sind von der beantragten Arbeitsstelle angeordnete Parkplätze für Elektrokleinstfahrzeuge betroffen – auch wenn diese als Abstellflächen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) eingerichtet wurden –, sind diese im Regelfall in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde des örtlich zuständigen Bezirksamtes von Berlin auf Grundlage von der dortigen Anordnung für die Dauer der Einschränkung zu verlegen und die BVG zu informieren. Sind anderweitige (straßenrechtlich erlaubte) Abstellflächen für Elektrokleinstfahrzeuge betroffen, sind die Verlegungen mit der BVG abzustimmen.

Bereits errichtete Abstellflächen finden Sie unter Abstellflächen für Mikromobilitätsangebote. Hieraus lässt sich die Verantwortlichkeit und der vorrangige Kontakt entnehmen (Bezirksamt oder BVG).




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Sie haben folgende Möglichkeit bzw. Möglichkeiten:
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Hinweise zur Bedienung

Aktuelle Meldungen:-

Bei Problemen mit dem Formularservice wenden Sie sich bitte an:

VISS-Geschäftsstelle
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

E-Mail-Adresse: viss-hilfe@senmvku.berlin.de
Service-Telefon: 030 / 9025 -1125 (werktags zwischen 10:00 - 14:00 Uhr)