Fortschrittsanzeige

Allgemeine Sondernutzung nach §11 oder Provisorische
Gehwegüberfahrt nach §9 (4) des Berliner Straßengesetzes

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Sie den mit diesem Assistenten erstellten Antrag online einreichen, werden die von Ihnen erfassten Daten sowie der Zeitpunkt der Antragstellung an das von Ihnen ausgewählte Bezirksamt elektronisch übermittelt. Weitere Daten werden nicht übermittelt. Die übermittelten personen¬bezogenen Daten werden im empfangenden Bezirksamt auf Grundlage des § 5 Abs. 1, Zif. 1 des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG) gespeichert und zur Bearbeitung Ihres Antrags verarbeitet.

Bei der elektronischen Übermittlung können Sie sich zusätzlich eine Kopie Ihres Antrags per E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse schicken lassen. E-Mails könnten bei der Übermittlung u.U. von unbefugten Dritten mitgelesen werden. Sie können daher auf das Zusenden dieser E-Mail verzichten.

Wenn Sie keine elektronische Übermittlung des Antrags vornehmen wollen, können Sie den Antrag nach Fertigstellung auch ausdrucken und per Brief an das jeweilige Bezirksamt senden. Auch wenn Sie Ihren Antrag in Papierform übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage des § 5 Abs. 1, Zif. 1 BlnDSG im Bezirksamt gespeichert und zur Bearbeitung Ihres Antrags elektronisch verarbeitet.

Der Formularassistent speichert über den Zeitpunkt des Absendens oder Ausdruckens des Antrags hinaus oder nach Abbruch der Eingabe keine der eingegebenen Daten.

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